Talentstiftung Henning Tögel

Satzung (auszugsweise)

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Präambel

Die Ressourcen unserer Gesellschaft liegen in den geistigen und kreativen Fähigkeiten ihrer Bewohner. Das Bildungssystem und die Bevölkerungsstruktur (u. a. wegen Überalterung) behindert die Entdeckung und Förderung von Talenten in vielen Bereichen.

Die Stiftung soll gezielt förderungswürdige Talente entdecken und fördern, um diesen die Möglichkeit zu geben, den Staat und die Bevölkerung in Kultur, Kunst, Sport und Wissenschaft voranzubringen.

§ 1
Name, Rechtsform und Sitz

(1) Die Stiftung führt den Namen „Talentstiftung Henning Tögel“.

(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart.

 

§ 2
Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst, Kultur, Sport und Wissenschaft sowie der Mildtätigkeit.

(2) Der Stiftungszweck wird auch verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Unterstützung und Förderung anderer steuerbegünstigter Organisationen, die zumindest einen der angesprochenen Zwecke verfolgen.

(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) Vergabe von Stipendien und vergünstigten Darlehen an hilfsbedürftige Talente i. S. d. § 53 AO;
b) Vergabe von Preisen an Talente auf den o. g. Gebieten;
c) Zuschüsse an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder privatrechtliche steuerbegünstigte Körperschaften zur Förderung der Ausbildung von Talenten auf den o. g. Gebieten.

 

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